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Erbschaftsteuer beim Erben und Vererben


Autor: Steuerberater Christian Scheiber

Ein Streifzug durch das Erbrecht und das Erbschaftsteuerrecht

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Auf Sterben folgt Erben.

Sterben führt zum Tod. Und mit dem Tod ist alles aus. Das stimmt so leider nicht.

Was dem Einen sein Freud, ist dem anderen sein Leid. Nur ist nicht klar, wie die Rollen beim Sterben verteilt sind. Oft ist es so, dass das Sterben leichter erledigt ist, als das Erben.

Oft hört man nach einem Todesfall, dass es für den Verstorbenen eine Erlösung war. Oder jemand fällt einfach tot um. Was für ein angenehmer Tod, wird dann gesagt, so ohne Leiden wünsche ich mir das auch mal.

Der Verstorbene hat das Leben hinter sich. Das emotionale Leid des Verlustes bleibt alleine den Hinterbliebenen. Vor allem für den überlebenden Partner kann das ein Trauma für den Rest seines Lebens sein. Umso schlimmer, falls das folgende Erben zu Zank und Hader und zum Verfall der erbenden Familie wird.

Erben haben´s auch nicht leicht.

Die Hinterbliebenen haben eine schwere Zeit vor sich. Sie müssen ihre Trauerarbeit leisten. Für den einen geht das leichter. Für den anderen ist es eine schreckliche Zäsur in seinem Leben.

Ist die erste Trauer überwunden, geht es ans Erben. Und jetzt fangen die Probleme erst richtig an. Nicht selten kommt es zu lebenslangen familiären Zerwürfnissen. Oder das Erbe muss liquidiert werden, um es verteilen zu können. Ganze Unternehmen gleiten in die Insolvenz und die Erben stehen vor dem persönlichen Ruin.

Und warum? Weil der liebe Verstorbene sich zu Lebzeiten einen Scheißdreck um sein familiäres Vermächtnis und die Regelung seines Nachlasses gekümmert hat. Diese Vogel-Strauß-Einstellung führt für die hinterbliebene Familie häufig in Chaos und Desaster. Wollen Sie das Ihrer Familie antun?

Früh kümmert sich, wer kummerfrei sterben will.

Es liegt an Ihnen, Ihren Erben wenigstens finanziellen Kummer zu ersparen. Nehmen Sie sich der Verantwortung gegenüber Ihrer Familie frühzeitig an. Morgen kann es zu spät sein.

Sterben ist kein Privileg von alten Leuten. Oft kommt der Sensenmann unverhofft. Unfall oder schwere Krankheit können zu einem schnellen Ende führen.

Die gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge und zur Erbschaftsteuer sind gerade für Unternehmerfamilien und Freiberufler nicht wünschenswert und müssen gestaltet werden.

Deshalb kümmern Sie sich frühzeitig um die Regelung Ihres Erbes. Der Anfang ist die Erkenntnis über die Notwendigkeit. Dabei möchte Ihnen meine Homepage und meine Broschüre zum Download helfen.

Streifzug durch das Erbrecht

Um die Erbschaftsteuer zu planen, muss erst geklärt werden, wer denn was bekommt.

Wer sind denn
Deine Erben?

Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer Deinen Nachlass bekommt.

Was bekommt denn
jeder einzeln Erbe?

Jeder Hinterbliebene bekommt eine Erbquote.

Wie läuft das bei Ehegatten
mit dem Erben?

Ehegatten haben je nach Güterstand besondere Regeln für den
Vermögensübergang.

Wer bekommt denn einen Pflichtteil
von Deinem Nachlass?

Die gesetzlichen Erben bekommen teilweise auch einen Anteil, wenn sie enterbt sind.

Ändert ein Testament die gesetzliche Erbfolge?

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag kann ich meine Nachfolge gestalten.

Ist ein Berliner Testament
sinnvoll?

Ein Berliner Testament ist romantisch und weit verbreitet, aber oft nicht sinnvoll.

Ist ein Vermächtnis
auch ein Erbe?

Ein Vorausvermächtnis ist keine Teilungsanordnung, sondern eine Nachlassschuld.


Streifzug durch das Erbschaftsteuerrecht

Die Erbschaftsteuerfreibeträge stellen viele Vermögen steuerfrei.

Was können meine
Erben steuerfrei erwerben?

Die Erbschaftsteuerfreibeträge stellen viele Vermögen steuerfrei.

Kostet der Zugewinn-
ausgleich Erbschaftsteuer?

Der Zugewinnausgleich ist nicht wirklich geerbtes Vermögen.

Wer schlägt schon
eine Erbschaft aus?

Die Ausschlagung einer Erbschaft kann für Ehegatten und Unternehmenserben sinnvoll sein.

Was gehört zum
sonstigen Vermögen?

Vor allem das bewegliche Privatvermögen gehört zum sonstigen Nachlass.

Sind Grundstücke
ein guter Nachlass?

Immobilien bieten Überraschungen bei der Bewertung und bei den Freibeträgen.

Ist Betriebsvermögen
wirklich begünstigt?

Beim Betriebsvermögen geht es um den Verschonungsabschlag, die Optionsverschonung oder den Ruin der Erben.





Sie glauben, das Thema Erbschaftsteuer geht Sie nichts an?

Da haben Sie Recht! Die müssen ja Ihre Erben bezahlen.

Guten Tag!

Mein Name ist Christian Scheiber. Ich bin 1961 in Unterfranken geboren. Ich bin Diplom-Volkswirt, Steuerberater, insbesondere auch Erbschaftsteuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht.

Seit 1995 führe ich meine eigene Kanzlei in Apolda. Apolda ist die Kreisstadt vom Weimarer Land und liegt nahe Erfurt. Von Apolda aus betreue ich meine Mandanten, die weiträumig über Deutschland verteilt sind. Dafür nutze ich in meiner Kanzlei modernste Kommunikations-Medien.

Sie glauben, von Ihnen aus ist es zu weit zu mir? Keine Angst, für persönliche Gespräche zu den Themen Erben und Vererben, Testament und Vermächtnis, Enterben und Pflichtteil, Erbrecht und Erbschaftsteuer fahre ich zu meinen Mandanten in der ganzen Republik.

Ich komme zu Ihnen nach Hause und wir reden in aller Ruhe und mit viel Zeit über Themen, die Sie bewegen, wie kaum ein anderes: Wie gestalte ich mein Erbe und mein Vermächtnis so, dass meine Erben sich gerecht behandelt fühlen und die Erbschaftsteuer so gering als möglich ausfällt? Oder vielleicht: Wie kann ich einen gesetzlichen Erben so enterben, dass er nicht einmal mehr einen Pflichtteil erben wird? Oder ist folgende Frage für Sie wichtig: Wie kann ich die Kontrolle über mein Unternehmen bis zum letzten Atemzug behalten ohne meine Kinder vor den Kopf zu stoßen?

Warum ist mir das Thema Erbschaftsteuer so wichtig?

Erbschaftsteuer ist das Ergebnis, das Ende eines Prozesses mit vielen Facetten. Anders als Einkommen und Einkommenssteuer handelt es sich hier nicht um einen gewohnten, permanenten und geübten Vorgang. Erbschaftsteuer entsteht nur nach einem traurigen Ereignis, dem Tod. Wir wissen, das Leben ist endlich. Und trotzdem tuen wir uns alle schwer damit.

Warum macht uns die eigene Vergänglichkeit und die von geliebten Menschen so betroffen?

Zum einen befürchten wir, unser Vermögen und unser Einkommen könnten für einen angemessenen und angenehmen Lebensabend nicht reichen. Schließlich wissen wir nicht, wieviel Zeit uns bleibt. Zum zweiten sollen unsere Erben und vor allem unsere Kinder gut versorgt sein. Wir wollen unser Vermögen wohl geordnet übergeben. Zum dritten muss aber auch alles wirtschaftlich sinnvoll und gerecht geregelt sein. Und zum vierten sollen möglichst keine Erbschaftsteuern anfallen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig um die zweite Lebenshälfte zu kümmern und das Vererben gewissenhaft vorzubereiten.

Wieso habe ich mich mit dem Thema Nachlassplanung so intensiv beschäftigt?

Zunächst hinterließ mein eigener Vater ein ungeordnetes Erbe. Dann haben mich vermögende Mandanten mit einer Erbschaftsteueranalyse beauftragt. Nun war ich gezwungen, mich intensiv mit dem Thema Erben und Testament zu beschäftigen. Das habe ich dann auch sehr zeitaufwendig getan. Das Thema Nachlass hat mich mehr und mehr interessiert und in Beschlag genommen.

Tatsächlich handelt es sich beim Erben um einen facettenreichen Prozess.

Vererben ist ja zugleich auch Nachfolge und wird häufig schon zu Lebzeiten betrieben. Um Nachfolge rechtzeitig zu betreiben, muss man aber auch alt genug werden, sonst wird aus der geplanten Nachfolge ein unerwarteter Nachlass. Die frühzeitige Planung von Nachfolge und Nachlass ist also ein wichtiger Aspekt beim Vererben.

Habe ich meine Nachfolge geplant, bleibt trotzdem noch die Planung des Nachlasses. Wie gestalte ich mein Erbe gerecht? Welche Gestaltungsmittel stehen mir für das Vererben den zur Verfügung? Ist die gewählte Gestaltung des Testaments denn vor allem auch steuerlich gut? Wie ist das mit dem Zugewinnausgleich für den Ehegatten? Was bekommt der als Erbe außer dem Zugewinnausgleich? Und wieviel Erbschaftsteuern fallen darauf an? Ist das Berliner Testament erbschaftsteuerlich wirklich sinnvoll? Und hat das Berliner Testament Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich?

Nach einer Anzahl von Nachlassplanungen und Erbschaftsteueranalysen bin ich zu folgender Erkenntnis gekommen.

Eine gute Beratung zur steueroptimalen Gestaltung von Testamenten kann nur auf der sicheren Beherrschung des Erbrechts beruhen. Ein Notar beherrscht das Erbrecht. Ein Steuerberater sollte das Erbschaftsteuerrecht beherrschen. Ich habe mich intensiv mit dem Erbrecht beschäftigt, um das Erbschaftsteuerrecht noch besser zu verstehen und zu beraten.

Warum hat Sie Ihr Steuerberater bisher noch nicht auf dieses doch so wichtige Thema Erbfolge und Erbschaftsteueranalyse angesprochen?

Weil das für Steuerberater ein Exotenthema ist. Auf keinen Fall spricht man seine Mandanten darauf an. Das benötigte Wissen an Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht ist zu umfangreich und zu speziell, als dass es alltagstauglich ist. Dieses Beratungsgebiet ist ein Minenfeld.

Er gibt keinen Erbschaftsteuerberater als Fachberatertitel für Erbschaftsteuerrecht.

Aber wenn Sie glauben, dass das Erbschaftsteuerrecht jeder kann, dann finden Sie sicher auch billigeren Rat. Das ist ja auch nicht schlimm. Sie erinnern sich, für die Fehler, die Sie bei Ihrem Nachlass und Ihrem Testament machen, müssen ja nicht Sie, sondern Ihre Erben die vielleicht unnötige Steuer bezahlen. Nur wenn Sie fundierten Rat suchen, um Ihr Erbe akkurat zu gestalten, dann freue ich mich auf das Gespräch mit Ihnen.

Sie haben bereits einen Steuerberater, dem Sie vertrauen? Das ist gut und macht gar nichts. Ihr Steuerberater erledigt weiterhin seine Aufgaben in gewohnter Qualität. Ich berate Sie ausschließlich bezüglich der steueroptimalen Planung Ihres Erbes. Sie haben Interesse am Thema? Ich lade Sie herzlich ein, sich kostenlos meine eBroschüre herunter zu laden. Ich wünsche Ihnen ein kurzweiliges Lesevergnügen.

PS: Falls Ihnen jemand erzählen will, das erbschaftsteuersparende Vererben geht nur, indem Sie zu Lebzeiten so viel wie möglich verschenken, dann erheben Sie die Hand und sagen „Stopp!“. Rufen Sie mich telefonisch unter 03644-502424 zu Hilfe. Wir klären und regeln Ihre Erben, Ihren Nachlass, Ihr Vermächtnis und Ihr Testament umgehend und ernschlossen. Sie erreichen mich 7 Tage die Woche. Falls Sie mich nicht direkt erreichen, rufe ich Sie binnen weniger Stunden zurück. Versprochen!

Sie sind das Maß aller Dinge. Es ist ausschließlich Ihr Wille, der zählt. Das können wir gemeinsam für Sie bewerkstelligen.


Ich helfe wohlhabenden Personen zu klären:

  • Wer erbt was von mir?
  • Was kostet das Erbschaftsteuern?
  • Wie soll das Erbe tatsächlich verteilt werden?
  • Und wie kann ich meinen Erben Steuern ersparen?



Ich helfe wohlhabenden Unternehmern zu gestalten:

  • Wie sichere ich mein unternehmerisches Vermächtnis?
  • Wie sichere ich meine unternehmerische Kontrolle vor den Erben?


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