Man kann es kurz machen und auf einen Satz beschränken. Gesetzliche Erben werden Dein Ehegatte und Deine Kinder. Sind Kinder da, schließen diese außer den Ehegatten alle anderen Verwandten von der gesetzlichen Erbfolge aus. Falls Kinder bereits verstorben sind, treten die Kinder des verstorbenen Kindes an dessen Stelle. Anders herum betrachtet heißt das, dass Enkelkinder solange nicht zu den gesetzlichen Erben zählen, solange ihr Elternteil lebt, der als Bindeglied Kind des Erblassers ist. Auch ungeborene, aber zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers schon gezeugte, Kinder sind gleichberechtigt neben ihren Geschwistern in der gesetzlichen Erbfolge.
Nicht zu vergessen, uneheliche Kinder sind gleichberechtigt neben ehelichen Kindern gesetzlich erbberechtigt. Es ist nicht selten nach dem Tot von Männern, dass sich für die Hinterbliebenen überraschende Einblicke in die Vita des Verstorbenen ergeben. Oft führen gerade auch bis dato unbekannte uneheliche Kinder zu posthumen seelischen Verletzungen der Ehefrau.
Zu den eigenen Kindern zählen auch die adoptierten Kinder, nicht aber Stiefkinder. Möchtest Du, dass auch die Stiefkinder, also die mitgebrachen Kinder Deines Ehegatten, in die gesetzliche Erbfolge kommen, dann müssen die Kinder von dir adoptiert werden. Das geht teilweise gegen den Willen des anderen Elternteils. Und es geht auf jeden Fall bei volljährigen Kindern. Rat kann man sich im Zweifel beim Notar oder beim Familiengericht holen.
Der Ehegatte ist die einzige Person in der gesetzlichen Erbfolge, die nicht blutsverwandt mit dem Erblasser ist. Ehegatten und deren Verwandte sind verschwägerte Personen. Wie sich in einem späteren Kapitel zeigen wird, haben die Verwandten in gerader Linie des Ehegatten, also leibliche Kinder, Eltern und Großeltern, ja sogar geschiedene Ehegatten teils erstaunliche Vorteile bei der Steuerklasse.
Hast Du und hat Dein Ehegatte keinen Ehevertrag geschlossen, dann lebt Ihr wie die überwiegende Zahl der deutschen Bürger im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Alle Betrachtungen und Erörterungen zum Ehegatten in diesem Buch beziehen sich, falls nichts anderes gesagt wurde, auf die Zugewinngemeinschaft als gesetzlichen ehelichen Güterstand.
Die eigenen Eltern werden dann gesetzliche Erben, falls Du keine Kinder und Enkel hast. Falls Du Kinder hast, sind die Eltern nicht in der gesetzlichen Erbfolge. Falls Du keine Kinder bekommen hast und Du ledig bist, oder Dein Ehegatte vor Dir verstorben ist, und auch Deine Eltern bereits tot sind, dann kommen Deine Geschwister oder deren Abkömmlinge in die gesetzliche Erbfolge. Gibt es in dieser Linie keine lebenden Verwandten, dann wird bei den anderen Kindern Deiner Großeltern, also Onkeln und Tanten, und deren Abkömmlingen nach lebenden Verwandten gesucht. So kann es über Deine Urgroßeltern zu Deinen Ururgroßeltern und weiter in die Vergangenheit gehen, und jeweils wird nach lebenden Abkömmlingen gesucht.
Die Verwandten-Tafel visualisiert Dir Deine gesetzlichen Erben und benennt die Verwandtschaftsgrade in den Seitenlinien. In Richtung Deiner Eltern und älteren Vorfahren nennt man eine solche Grafik Ahnentafel. Geht es um Deine Kinder und Kindeskinder wird dieser Teil der Grafik Stammbaum genannt. Hier ist nochmals die Zusammenfassung deiner gesetzlichen Erben.