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Was bekommt denn jeder einzelne Erbe?

Was bekommt denn jeder Erbe? Gesetzliche Erbfolge

Erben ohne Gestaltung der Erbfolge

Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen und wurde kein Erbvertrag zu Lebzeiten geschlossen, dann hat der Erblasser seinen Nachlass nicht gestaltet. Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Als Beispiel eines Nachlasses ohne Gestaltung der Erbfolge dient ein Ehepaar mit 2 Kindern.

Die Erbengemeinschaft besteht aus dem überlebenden Ehegatten und den beiden Kindern. Die Erbengemeinschaft erwirbt als Gesamtrechtsnachfolgerin das ganze Vermögen zusammen.

Das heißt, keiner der Erben kann über das Erbe oder einen Teil davon alleine verfügen. Jeder der Erben hat aber einen Anteil, mit dem er am geerbten Vermögen beteiligt ist.

Da ist zunächst der überlebende Ehegatte. Falls sie nichts anderes vertraglich vereinbart haben, leben Ehepaare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ist das so, dann erbt der überlebende Ehegatte eine Hälfte vom Ganzen.

Die Kinder erben zusammen auch eine Hälfte, also jedes Kind ein Viertel vom Ganzen.

Der Erblasser kann auch seinen Nachlass gestalten, indem er ein Testament verfasst. Dazu folgendes Beispiel.


Erben mit Testament & Erbvertrag

Hat der Verstorbene sein Erbe durch ein Testament oder einen Erbvertrag geregelt, dann erben die benannten Personen die genannten Quoten, wie sie im letzten Willen, der so genannten Verfügung von Todes wegen, aufgeführt sind.

Egal, ob die Erben gemäß gesetzlicher Erbfolge oder laut Testament erben, sie können nur gemeinsam über das Erbe verfügen. Falls die Erben das geerbte Vermögen aufteilen möchten, können sie sich einigen, wer was genau bekommt oder sie müssen beim Nachlassgericht einen Antrag auf Erbauseinandersetzung stellen.

Dann führt das Nachlassgericht eine Liquidation, also Verkauf aller Vermögensgegenstände durch und teilt das nun bare Vermögen nach Erbquoten auf.

Bei einer Erbauseinandersetzung entstehen Problemfelder besonders beim unternehmerischen Vermögen und bei eigengenutzten Wohnimmobilien. Gelöst werden können die Probleme entweder durch Vorwegvermächtnisse oder durch eine Teilungsanordnung.

Beispiele für häufige Erbquoten in der gesetzlichen Erbfolge finden Sie in der PDF-Broschüre.


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