Um festzustellen, was der überlebende Ehegatte erbt, muss man wissen, in welchem Güterstand das Ehepaar lebt.
Güterstand nennt man die grundsätzliche Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen den Ehegatten. Der gesetzliche Güterstand, der gilt, wenn nichts vereinbart wurde, ist die Zugewinngemeinschaft.
Aber ein Ehepaar kann durch Ehevertrag auch andere Regelungen vereinbaren. Relativ häufig ist die Gütertrennung anzutreffen.
Die verbleibenden Güterstände sind sehr selten und werden hier nicht besprochen.
In meiner PDF-Broschüre gehe ich auf folgende Fragen ein: