Es gibt eine Vielzahl von Gründen, um von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.
Ein häufig genannter Grund dafür ist, dass ein uneheliches Kind zur Wahrung des familiären Friedens von der Erbfolge ausgeschlossen werden soll.
Ein anderer Grund ist die Enterbung der eigenen Eltern, um ungewünschte Erbfolgen über den Umweg des Nachlasses der Eltern zu vermeiden.
Auf der anderen Seite sollen Menschen bedacht werden, die nicht zur gesetzlichen Erbfolge gehören. Dazu gehören zum Beispiel der nicht eheliche Lebenspartner, liebe Freunde oder leitende Mitarbeiter.Es gibt drei Möglichkeiten, um vom der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen:
Wenn Sie vermögend sind, sollten Sie für die Erbfolge immer eine erbschaftsteuerliche Analyse und Beratung durch den Autor dieser Broschüre durchführen lassen.
Das gilt ganz besonders, falls Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten!
Die folgenden Fragen werden in meiner PDF-Broschüre vertiefend beantwortet: