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Kostet der Zugewinnausgleich Erbschaftsteuer?

Zugewinnausgleich unterliegt nicht der Erbschaftsteuer

Grundsätzlich gilt, der Zugewinnausgleich unterliegt nicht der Erbschaftsteuer. Nur das Erbe, das der überlebende Ehegatte neben dem Zugewinnausgleich vom Nachlass erhält, unterliegt der Erbschaftsteuer.

Folgende Fragen beantwortet ergänzend die PDF-Broschüre:

  • Was ist die Zugewinngemeinschaft und wie funktioniert der Zugewinnausgleich?
  • Welche Formen des Zugewinnausgleichs gibt es?
  • Was ist die erbrechtliche Lösung?
  • Was ist die güterrechtliche Lösung?
  • Wie berechnet sich der Zugewinnausgleich?




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