Das Recht auf einen Pflichtteil ist die Entschädigung für die gesetzliche Verpflichtung zum Unterhalt einer Person.
Pflichtteilsberechtigt sind folgende gesetzlichen Erben:
Der Pflichtteilsanspruch ist die Hälfe vom gesetzlichen Erbanspruch. Beträgt der gesetzliche Erbanspruch ein Viertel, dann ist der Pflichtteilsanspruch also ein Achtel.
Zu folgenden Fragen finden Sie in meiner PDF-Broschüre weitere Antworten: