Bei einem Berliner Testament erklären sich die Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben. Alle anderen gesetzlichen Erben werden enterbt.
Gerne ausgeblendet wird dabei, dass die meisten gesetzlichen Erben, also meistens die Kinder, einen Pflichtteil geltend machen können. Um dies zu verhindern, müssten die Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten.
Wenn die Kinder erwachsen sind und in eigenen Beziehungen stehen, ist der auszuhaltende psychische Druck sehr hoch. Damit das sicher funktioniert, müsste beim Notar ein Erb- und Pflichtteilsverzicht beurkundet werden. Bei minderjährigen Kindern ist das rechtlich gar nicht möglich, da der hierfür benötigte gerichtlich bestimmte Ergänzungspfleger so einem Verzicht gar nicht zustimmen darf.
Ein Berliner Testament hat außerdem erhebliche erbschaftsteuerliche Konsequenzen. Beim Tod des ersten Ehegatten bleiben die Freibeträge der enterbten Familienmitglieder ungenutzt. Das kann in der Addition beider Erbgänge der Ehegatten erhebliche Mehrbelastungen an Erbschaftsteuer auslösen.
In meiner PDF-Broschüre finden Sie folgende Modellrechnungen: